Die vor fast 35 Jahren getroffene Entscheidung, mein Hobby zum Beruf zu machen, habe ich bis heute nicht bereut: soweit notwendig habe ich mich an die Entwicklung des Briefmarkenmarktes und wirtschaftliche Zwänge angepasst, dabei aber die vom Elternhaus mitgegebenen Wertvorstellungen einerseits und meine Vorstellungen von einer Freude machenden Philatelie andererseits nie vergessen. In diesem Zusammenhang sind auch einige von uns praktizierten Verfahrensweisen zu sehen, die von denen meiner Berufskollegen abweichen. Seit Jahren sind die Ausrufpreise in unseren Versteigerungskatalogen Mindestpreise, unter denen kein Los bei der Versteigerung zugeschlagen wird: Untergebote sind zwecklos. Diese Verfahrensweise weicht nur bei oberflächlicher Betrachtung von der unserer Kollegen ab, die Lose, für die sich nur ein Interessent meldet, mit mehr oder weniger hohen Rabatten gegenüber dem Ansatzpreis verkaufen. Denn wenn man gleich so günstig wie möglich ausruft, ist es gar nicht nötig, diese Zusatzrabatte zu gewähren.
Darüber hinaus ist unsere Handhabung eine zusätzliche vertrauensbildende Maßnahme im Verhältnis zu unseren Einlieferern und Käufern, die genau wissen, an welche Regeln wir uns halten. Unverkaufte Lose gibt es natürlich bei uns unter den derzeitigen Marktverhältnissen auch: die bauen wir um oder reduzieren ihren Preis nach Rücksprache mit dem Einlieferer und platzieren sie dann in unserer nächsten Versteigerung, wo dann mögliche Interessenten auf niedrigerem Niveau mit dem Ersteigern beginnen können.
Ebenfalls seit Jahren kennen wir das Ausrufen von Losen gegen „Gebot“. Dabei handelt es sich um Lose, die auf Wunsch der Einlieferer auf alle Fälle verkauft werden sollen, oder aber um Lose, deren Startpreis aus den verschiedensten Gründen nur annäherungsweise oder gar nicht festgesetzt werden können. Diese Praxis behalten wir bei und beginnen bei gegen „Gebot“ angesetzten Losen die öffentliche Versteigerung mit dem höchsten schriftlichen Gebot, das für dieses Los vorliegt, wobei wir dafür auch von Schnäppchenjägern ein Mindestgebot von 10 € erwarten.
In unseren Angebotskatalogen werden die einzelnen Sammelgebiete in kompakter Form aufgelistet. Zuerst die Sammlungen, dann die Lots und Posten und schließlich die Belege nach Zeitabschnitten und Daten; dann die Marken postfrisch, gestempelt, auf FDC bzw. auf Brief nach Michelnummern und schließlich die Sondergebiete von Automaten- bis zu den Zwangszuschlagsmarken. Wer z.B. Schweiz sammelt, muss nicht an verschiedenen Stellen des Kataloges suchen und zu verschiedenen Versteigerungszeitpunkten anwesend sein: Kompakt heißt, das betreffende Sammelgebiet wird hintereinander weg vollständig angeboten und abgewickelt.
Dabei sind in die Reihenfolge eingebaut sowohl die fehllistenbearbeitungsfreundlichen Kleinlose mit Ausrufpreisen ab 2 € als auch Spezialitäten, Besonderheiten und schließlich Großobjekte, die für einige hundert oder tausend Euro angesetzt werden. Im Versteigerungskatalog werden die Lose mit einem Ausrufpreis ab 50 € und die Lose, die gegen „Gebot“ ausgerufen werden, fett gedruckt, der Druck der sammlerfreundlichen Kleinlose von 2 bis 49 € erfolgt ohne Hervorhebung.
Schriftlich bebieten können Sie alle Lose aus unserem Angebot. Die öffentliche Versteigerung, an der Sie auch persönlich teilnehmen können, sollte aber aus Wirtschaftlichkeits- und aus Praktikabilitäts-Gründen den Losen ab einem Ausrufpreis von 50 € aufwärts bzw. den Losen, die gegen „Gebot“ ausgerufen sind, vorbehalten bleiben.
Wollen Sie also Lose, die mit Preisen von 2 bis 49 € angesetzt sind, erwerben, erbitten wir dafür Ihre schriftlichen Gebote. Bitte durchbrechen Sie diese Regelung nur ausnahmsweise.
Wollen Sie Lose, die mit Preisen von 50 € und mehr oder gegen „Gebot“ ausgerufen sind, bebieten, können Sie dieses entweder schriftlich oder aber persönlich auf der öffentlichen Versteigerung tun.
Schließlich ist der Versteigerungskatalog auch Freihandverkauf-Liste: zunächst unverkaufte Lose können Sie bis Mitte des Jahres zum Ausrufpreis plus Gebühren erwerben. Dazu heben Sie unseren Katalog auf, studieren unser Angebot genau und vergleichen es mit der vorläufigen Ergebnisliste, die wir auf diesen Internetseiten jeweils Anfang der Woche auf den neusten Stand bringen. So könnn Sie aus den noch vorhandenen Losen die Ihnen fehlenden heraussuchen und diese zum Ausrufpreis plus Gebühren kaufen.
Zur Kontrolle seiner Gebote senden wir jedem schriftlichen Bieter, dessen Gebote spätestens am Dienstag vor dem Versteigerungssamstag bei uns vorliegen, einen Kontrollausdruck seiner Gebote; außerdem erhält er seine Karte mit seiner Bieternummer für die persönliche Teilnahme an der Versteigerung, so dass von uns die schriftlichen und die persönlich ersteigerten Lose unter derselben Bieternummer registriert, berechnet und ausgehändigt werden können.
Beim Studium des Versteigerungskataloges wünschen wir viel Spaß, für die Abgabe Ihrer Gebote sei es schriftlich oder/und persönlich viel Erfolg. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeiten der Freihandverkauf-Liste nach der Versteigerung. Und wenn Sie zufrieden sind, dann empfehlen Sie uns weiter.
Hans-Jürgen Steffen
und Mitarbeiter
